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Die Kerneinrichtung des Kinder- und Jugenddorfes “Regenbogen” e.V. befindet sich in der Stadt Zella-Mehlis, die umrahmt von hohen Bergen in einem großen Talkessel im nordöstlichen Teil des Thüringer Waldes liegt. Der Ort liegt ca. 450 - 550 m hoch und hat ca. 12.000 Einwohner - Kleinstadtidylle.
Der Hauptsitz der Einrichtung mit Leitung und Verwaltung befindet sich im Stadtgebiet von Zella-Mehlis und ist trotz zentraler Lage durch viel Grün - waldähnliches Flair - optisch sowie akustisch von der Stadt abgegrenzt. In der Kerneinrichtung in Zella-Mehlis sind stationäre (Kinderfamilienhäuser, Jugendwohngruppe) und teilstationäre (Tagesgruppe) Angebote angesiedelt.
Das Kinder- und Jugenddorf Regenbogen verfügt über viele Außenstellen. So befinden sich in Suhl, Breitungen und Wernshausen Kindertagesstätten. Weitere Tagesgruppen befinden sich in Suhl und Schmalkalden (Sozialpädagogisches Zentrum "Regenbogen" Schmalkalden). Ein (stationäres) Mutter-Kind-Haus ist in Schmalkalden angesiedelt (ebenfalls im Sozialpädagogischem Zentrum "Regenbogen").
Die Kerneinrichtung des Kinder- und Jugenddorfes “Regenbogen” e.V. in Zella-Mehlis wurde auf dem heutigen Gelände 1991 errichtet. Der stationäre Bereich verfügt insgesamt über 63 Plätze (davon 44 in Zella-Mehlis), der teilstationäre Bereich (Tagesgruppen) verfügt derzeit über 26 Plätze (davon 8 in Zella-Mehlis).
Zurzeit besuchen 265 Kinder die Kindertagesstätten in Suhl, Breitungen und Wernshausen.
In allen Bereichen des Kinder- und Jugenddorfes Regenbogen werden behinderte Kinder und Jugendliche integrativ in den Gruppen betreut. Grundsätzlich werden Kinder verschiedener Konfessionen, Nationalitäten, Religionen und Weltanschauungen aufgenommen.
Ca. 100 ausgebildete pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind um das Wohl der Kinder und Jugendlichen bemüht. Insgesamt sind derzeit 134 Personen im Kinder- und Jugenddorf „Regenbogen“ e. V. beschäftigt.
Die Fachkompetenz des Regenbogen e.V. ist vom Landesjugendamt, vom Thüringer Ministerium für Familie und Soziales sowie von den Jugendämtern (als Kostenträger) anerkannt.
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