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"Kinder- und Jugenddorf Regenbogen"
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Lage der Einrichtung Allgemeine Infos
Trägerverein
Leistungsangebote & Entgelte
Fördererverein
 

Link zum Online-Spendenformular des Kinder- und Jugenddorfes Regenbogen
 
 
Leistungsangebote und Entgelte

Im Kinder- und Jugenddorf Regenbogen werden normalbegabte, milieugeschädigte und lernbehinderte und begrenzt seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Lebensalter von 0 bis 21 Jahren aufgenommen.
Die Hilfsangebote beziehen sich auf Hilfen, die:

  • familienunterstützend,
  • familienergänzend oder
  • familienersetzend sind.


Die Rechtsgrundlage für Aufnahmen bzw. Betreuung sind die §§ 19, 22, 24, 27, 30, 32, 34, 35, 35a, 36, 41, 42 SGB VIII. Die Belegung der Bereiche erfolgt durch regionale als auch überregionale Partner.

Örtlich zuständiger Jugendhilfeträger:

Landratsamt Schmalkalden/Meiningen
Jugendamt
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

Das Kinder- und Jugenddorf Regenbogen verfügt über folgende Angebote:

    1. 4 stationäre integrative Kinderfamilienhäuser (inkl. eine Kleinstgruppe)
      Familienähnliche Unterbringung in vier separaten, modern eingerichteten Einfamilienhäusern (altersgemischt).
      Entgelt: 85,92 € / Tag (Stand: 01.04.2002)
    2. Jugendwohngruppe
      Dies ist einerseits das nachfolgende Konzept für Jugendliche, die aus den Kinderfamilienhäusern kommen, andererseits ist es für Neuzugänge von unselbständigen Jugendlichen mit besonderem Bedarf an Jugendsozialarbeit offen. Sie können (nach Genehmigung des Jugendamtes) bis zum Abschluss ihrer Ausbildung betreut werden (auch nach Vollendung des 21. Lebensjahres).
      Entgelt: 69,51 € / Tag (Stand: 01.04.2002)
    3. Mutter - Kind - Haus
      Hier werden Schwangere und jugendliche Mütter mit Kind betreut. Die Aufnahme wird bereits während der Schwangerschaft angestrebt. Die jungen Muttis haben die Möglichkeit, bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit (Abschluss von Schule, Lehre oder Berufseinstieg) in der Einrichtung zu bleiben und auf Wunsch das Baby tagsüber im Mutter-Kind-Haus oder in der trägereigenen Kindertagesstätte betreuen zu lassen. Für jugendliche Mädchen werden außerdem 3 Plätze in einer sogenannten Verselbständigungsgruppe vorgehalten.
      Entgelt Mutter / Schwangere: 91,58 € / Tag (Stand: 01.04.2002)
      Entgelt Kind: 38,03 € / Tag (Stand: 01.04.2002)
      Entgelt Verselbständigungsgruppe: 60,78 € / Tag (Stand: 01.04.2002)
    4. Inobhutnahme (“Schlupfwinkel”) bei akuten Krisensituationen
      In akuten Krisensituationen finden Kinder und Jugendliche kurzfristig und unbürokratisch vorübergehend stationäre Aufnahme. Im “Schlupfwinkel” können Selbstmelder unterkommen, desweiteren können Behörden bei akuten Krisensituationen vorübergehend in die “Inobhutnahmestelle” einweisen. Nach der Einweisung erfolgt (wenn erforderlich) eine “Clearingphase” in Absprache mit dem Jugendamt.
      Entgelt: 69,51 € / Tag (Stand: 01.04.2002)
    5. Tagesgruppen
      Die Tagesgruppe ist eine familienerhaltende Hilfe für Kinder und deren Eltern. In Zusammenarbeit mit Eltern und Schule werden die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt und gefördert.
      Entgelt Tagesgruppe Suhl: 70,78 € / Tag (Stand: 01.04.2002)
      Entgelt Tagesgruppe Zella-Mehlis: 72,30 € / Tag (Stand: 01.04.2002)
      Entgelt Tagesgruppe Schmalkalden: 72,90 € / Tag (Stand: 01.04.2002)
    6. Therapien
      Das Kinder- und Jugenddorf Regenbogen verfügt über eine eigenständige Sozialtherapeutin. Diese arbeitet bei Bedarf mit Kindern und Jugendlichen des stationären und teilstationären Bereiches. Die Bezahlung erfolgt auf der Grundlage von Fachleistungsstunden. Der derzeit geltende Betrag – laut Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt – beträgt 23,07 €. Darüber hinaus arbeitet das Kinder- und Jugenddorf Regenbogen sehr eng mit den regional niedergelassen Therapeuten sowie mit Einrichtungen dieser Art (Sozialpädiatrisches Zentrum Suhl, Kinder- und Jugendpsychiatrie Hildburghausen) zusammen.
    7. integrative Kindertagesstätten
      Die Kindertagesstätten des Kinder- und Jugenddorfes Regenbogen befinden sich in Suhl, Breitungen und Wernshausen.
      Hier werden Kinder im Alter von ca. 2,5 Jahren bis zur Schulreife betreut. Ebenso gibt es dieses Angebot für Kinder von 1 ... 2,5 Jahren, dann als separate “Krippengruppe”. Besonderes Anliegen in den Kindertagesstätten ist die integrative Einbeziehung von entwicklungsbedürftigen Kindern nach § 39 BSHG - Regelgruppen; wobei die Schwerpunkte auf den Bereichen der Motorik, der Sprachentwicklung, der Überaktivität sowie der geistigen Entwicklung liegen. Die Einrichtungen werden von qualifiziertem Personal betreut, sind modern ausgestattet und bieten mit Spielplätzen sowie großzügigen Spielräumen vielfältige Möglichkeiten zur Entwicklungsförderung der Kinder. Kinder, deren Eltern es wünschen, erhalten eine religionspädagogische Unterweisung.
    8. Betreuung von seelisch behinderter Kindern und Jugendlichen (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung)
      Die Betreuung seelisch behinderter Kinder und Jugendlichen wird nach gesonderten individuellen Einzelbetreuungsprogrammen und / oder in integrativen Formen im stationären oder teilstationären Bereichen praktiziert.
      Fachleistungsstunde zusätzliche Betreuung schwer integrierbarer seelisch behinderter Kinder im teilstationären und stationären Bereich: 23,07 €
    9. Erziehungsbeistand
      Dieses Angebot der Hilfen zur Erziehung ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung des öffentlichen Trägers und wird bei Bedarf im Zusammenhang mit so genannter Nachbetreuung nach Entlassungen aus den o.g. Bereichen durch qualifiziertes Personal gewährt.
    10. Einzelwohnen mit Nachbetreuung
      Nach dem Auszug aus der Jugendwohngruppe oder dem Mutter-Kind-Haus kann nach Antragstellung beim Jugendamt Nachbetreuung durch qualifiziertes Personal gewährt werden. Hierbei geht es in erster Linie darum, die ersten Schritte im „öffentlichen Leben“ zu begleiten (Behörden etc.).
      Entgelt pro Fachleistungsstunde: 22,66 €
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