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"Kinder- und Jugenddorf Regenbogen"
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Allgemeine Angaben Inobhutnahme
Rechtsgrundlagen
Personenkreis
Leistungsangebote und Ziele
 

Link zum Online-Spendenformular des Kinder- und Jugenddorfes Regenbogen
 
 
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Die Aufnahme in die Inobhutnahme erfolgt in der Regel über die Einweisung durch das Jugendamt, durch Selbstmeldung oder die Polizei. Die Kosten für eine Unterbringung in der Inobhutnahme zahlt in der Regel das Jugendamt. Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage des § 42 KJHG (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen).

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