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Aufnahme finden normalbegabte, lernbehinderte, seelisch behinderte, sozial gefährdete Jugendliche mit sozialen Defiziten und begrenzt mehrfach geschädigte Jugendliche in Krisensituationen.
Indikation für die Aufnahme in die JWG ist angezeigt, wenn:
- Störungen und Probleme im Bezugs- und Familiensystem des jungen Menschen auftreten,
- die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei dem Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind.
Aufnahmekriterien:
- freiwillige Erziehungsvereinbarung,
- vorübergehender richterlicher Beschluss (Vormund),
- frei von gefährlichen, ansteckenden Krankheiten.
Ausschlusskriterien:
- schwere Drogen- und Alkoholabhängigkeit der Jugendlichen,
- keine Bereitschaft, an der Erfüllung des Hilfeplanes mitzuarbeiten.
HIER erhalten Sie mit Unterstützung unserer Jugendlichen Heidi Eckhardt einen kleinen Einblick in unser JWG-Leben.
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