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"Kinder- und Jugenddorf Regenbogen"
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Allgemeine Angaben Jugendwohngruppe
Rechtsgrundlagen
Personenkreis
Leistungsangebote und Ziele
 

Link zum Online-Spendenformular des Kinder- und Jugenddorfes Regenbogen
 
 
personenkreis

Aufnahme finden normalbegabte, lernbehinderte, seelisch behinderte, sozial gefährdete Jugendliche mit sozialen Defiziten und begrenzt mehrfach geschädigte Jugendliche in Krisensituationen.


Indikation für die Aufnahme in die JWG ist angezeigt, wenn:

  • Störungen und Probleme im Bezugs- und Familiensystem des jungen Menschen auftreten,
  • die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei dem Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind.


Aufnahmekriterien:

  • freiwillige Erziehungsvereinbarung,
  • vorübergehender richterlicher Beschluss (Vormund),
  • frei von gefährlichen, ansteckenden Krankheiten.

Ausschlusskriterien:

  • schwere Drogen- und Alkoholabhängigkeit der Jugendlichen,
  • keine Bereitschaft, an der Erfüllung des Hilfeplanes mitzuarbeiten.

HIER erhalten Sie mit Unterstützung unserer Jugendlichen Heidi Eckhardt einen kleinen Einblick in unser JWG-Leben.

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