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"Kinder- und Jugenddorf Regenbogen"
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Allgemeine Angaben Kinderfamilienhäuser
Rechtsgrundlagen
Personenkreis
Leistungsangebote / Ziele
 

Link zum Online-Spendenformular des Kinder- und Jugenddorfes Regenbogen
 
 
Rechtsgrundlagen

Der Antrag auf Unterbringung kann durch die Eltern beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Die Einweisung erfolgt durch das Jugendamt, welches in der Regel auch die Kosten trägt. Die Unterbringung erfolgt auf der Grundlage der §§ 27 (Voraussetzung einer Hilfe zur Erziehung) und 34 KJHG (Heimerziehung). Zusätzlich können Kinder und Jugendliche auf der Grundlage der §§ 35 (intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) und 35a KJHG (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) betreut werden.

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