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Aufnahme finden normalbegabte, lernbehinderte, seelisch behinderte, sozialgefährdete Kinder und Jugendliche mit sozialen Defiziten und begrenzt mehrfach geschädigte Kinder und Jugendliche in Krisensituationen; Kinder und Jugendliche, bei denen eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und für die eine stationäre Erziehungshilfe aufgrund der Indikationserstellung geeignet bzw. notwendig erscheint. Indikation für Heimerziehung nach § 34 KJHG ist angezeigt wenn
- Störungen und Probleme im Bezugs- und Familiensystem des jungen Menschen auftreten,
- die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist und / oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei dem Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind.
Des Weiteren finden Kinder und Jugendliche Aufnahme,
- die aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation Schwierigkeiten mit sich und ihrer Umwelt haben und / oder in Familie, Schule und sozialem Umfeld nicht ausreichend integriert sind,
- die den überschaubaren Raum einer strukturierten Gruppe benötigen und bei denen ambulante Hilfen zur Erziehung nicht ausreichen,
- die aus Familien mit besonderen Belastungssituationen stammen,
- die in Familie, Schule und Lebensumfeld eine „Außenseiter und Sündenbockrolle” zugewiesen bekamen,
- deren Familien Entlastung und Hilfe durch eine stationäre Jugendhilfemaßnahme benötigen,
- mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten,
- mit seelischer Behinderung oder die von einer solchen bedroht sind.
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