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Aufnahme finden normal begabte, lernbehinderte, seelisch behinderte und sozial gefährdete (werdende) Mütter mit sozialen Defiziten; begrenzt mehrfach geschädigte (werdende) Mütter in Krisensituationen. Außerdem werden jugendliche Mädchen, die sich in stationärer Heimunterbringung nach § 34 KJHG befinden und schwanger werden, in die Mutter-Kind-Gruppe aufgenommen.
Indikation für Heimerziehung nach § 19 bzw. § 34 KJHG ist angezeigt, wenn
- Störungen und Probleme im Bezugs- und Familiensystem des jungen Menschen auftreten,
- die Problembelastung im Herkunftsmilieu hoch ist und / oder
- die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei dem Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind.
Aufnahmekriterien
- mangelnde Unterstützung aus der Herkunftsfamilie
- geringes Selbstwertgefühl
- schwieriges und belastendes Umfeld
- problematische Partnerbeziehung
- Irritationen bzw. Überforderung in der Frauen- und Mutterrolle
- Unsicherheit in der Versorgung, Pflege und Erziehung des Kindes
- Suchtgefährdung
- fehlende berufliche und schulische Perspektiven
Ausschlusskriterien
- Aufnahme von (werdenden) Müttern ohne Jugendhilfemaßnahme
- alkoholabhängige (werdende) Mütter
- schizophrene / schizotype / wahnhafte Störungen
- affektive Psychosen
- Zwangserkrankungen
- mittelgradige bis schwere geistige Behinderung
- gewalttätige Jugendliche, die das Wohl der anwesenden Säuglinge und Kleinkinder gefährden
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